Stationäre Wohngruppen

Unsere Arbeit in den stationären Wohngruppen

Jeweils acht bis neun Kinder und Jugendliche erleben einen strukturierten Tagesablauf mit festen Regeln, Ritualen und kontinuierlichen Bezugspersonen. Sie werden gezielt sozial-, heilpädagogisch und therapeutisch unterstützt, damit sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entwickeln können. In diesem Rahmen werden Entwicklungsrückstände aufgeholt und Verhaltensauffälligkeiten abgebaut.

Besonders wichtig ist natürlich der Besuch einer öffentlichen bzw. der einrichtungseigenen staatlich anerkannten Förderschule für emotionale und soziale sowie geistige Entwicklung. Wir wünschen uns Zusammenarbeit mit den Familien und allen zuständigen Institutionen wie Schule oder Ämter. Gemeinsam entwerfen wir einen individuellen Hilfeplan, damit der Tag der Rückführung immer näherkommen kann oder eigenständig der Weg in die Verselbstständigung erreicht wird.

Um soziale Kompetenzen auch außerhalb von Wohngruppe und Schule auszuprobieren, trainieren und entwickeln zu können, bieten wir jedem Kind/Jugendlichen die Möglichkeit, Mitglied in einem ortansässigen Verein zu werden. Die Förderung der Kinder durch Teilhabe an kommunalen Angeboten vor Ort ist uns sehr wichtig, denn wir wissen, dass wir die Kinder und Jugendlichen nur auf Zeit begleiten. Vor diesem Hintergrund muss die Inklusion in die sie umgebende Gesellschaft vor Ort ein zentraler Punkt unserer Förderung sein.

Zudem bieten wir gruppenübergreifende Angebote im Freizeitbereich, die allen Klient*innen zugänglich sind.


Das Team der Stationären Wohngruppen

Insgesamt verfügt unsere Einrichtung über sieben stationäre Wohngruppen, die sich jeweils durch ihre Konzepte, aber auch durch die unterschiedlichen Altersstrukturen ihrer Bewohner*innen unterscheiden. In den Wohngruppen werden die Kinder und Jugendlichen von pädagogischem Fachpersonal rund um die Uhr betreut. Jedes Kind und jede*r Jugendliche*r hat zudem eine*n Schwerpunktbetreuer*in, der die direkte Ansprechperson ist, auch für die Schule, Eltern und Behörden.


Stationäre Wohngruppen

gemäß § 34 SGB VIII Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
gemäß §§ 53f SGB XII Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Auch in Familien gibt es Situationen, in denen ein Zusammenleben aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist. In den Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe betreuen und fördern wir in Rotenburg und Barenburg sowohl begabte als auch lernschwache Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder seelischen Behinderungen.

Im Einklang mit sich selbst und der Umwelt zu leben, das ist aber besonders auch für geistig, seelisch und/oder mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche, die nicht selten zudem Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, eine große Herausforderung. Auch für diese Kinder und Jugendlichen bieten wir unterschiedliche stationäre Wohngruppen an.

Hier erfahren die Kinder und Jugendlichen durch beständig wiederkehrende Rituale den festen Rahmen, den sie für eine Stabilisierung und Entwicklung benötigen. Mit Vertrauen, Wärme und fachlicher Kompetenz fördern wir den Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten, den Aufbau sozialer Kontakte und die Erlangung größtmöglicher Selbstständigkeit.